Merkblatt über die Vermietung des "Minna" – Geschirrmobils


Im Landkreis Celle steht ein Geschirrmobil (GM) zur Verfügung. Die Bereitstellung des GM erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Kirchspiel Sülze e. V. zur Vermeidung von Einweggeschirr bei Festveranstaltungen. Das Geschirrmobil ist für eine Bewirtung von bis zu 300 Festbesuchern ausreichend bestückt.



  1. Benötigt wird ein Trinkwasseranschluss, sowie ein Stromanschluss mit 380 Volt (Geschirrspüler), mit 16 Ampere abgesichert. Das anfallende Abwasser ist über den Fettabscheider in die öffentliche Kanalisation (Schmutz- bzw. Mischwasserkanal) einzuleiten. Die Einleitungsstelle ist eventuell mit der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abzusprechen.



  2. Das GM ist beim DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. stationiert. Es wird für Festveranstaltungen gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Gebühr dient der Unterhaltung des Fahrzeuges sowie seiner Wartung, Auslieferung und Rückführung. Die Zuteilung erfolgt streng nach der Reihenfolge der beim DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. schriftlich oder telefonisch eingehenden Anmeldungen. Der DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. bestätigt die Anmeldungen kurzfristig schriftlich und übermittelt einen Vertrag zur Anmietung. Maßgebend für die Vermietung ist der abgeschlossene Vertrag. Für die vertragliche Abwicklung ist allein der DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. zuständig.



  3. Mietkosten und Kaution
  4. Nach Vertragsabschluß ist beim Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. spätestens eine Woche vor der Veranstaltung unaufgefordert in bar, per Scheck oder durch Überweisung eine Kaution in Höhe von 200,- EURO zu hinterlegen. (DRK OV Kirchspiel Sülze e.V., Volksbank Celler Land, Kto.-Nr. 10 258 000, BLZ 257 916 35).

      Für die Anmietung des GM fallen folgende Kosten (zzgl. MwSt) an:

      3.1
      Der Mietgrundpreis beträgt für den ersten Tag 150,- EURO. Ab dem 2. Tag und für jeden darauf folgenden Tag 50,- EURO.

      3.2
      Wenn das Geschirrmobil nicht fristgerecht zurückgebracht wird oder aufgrund eines Verschuldens des Mieters nicht abgeholt werden kann, so sind pro angebrochenen Tag weitere 50,- EURO zu entrichten sowie zusätzlich die evtl. entgangene Miete und ggf. die zusätzlichen Kosten eines anschließenden Mieters.

      3.3
      Das GM kann vom Mieter mit einem geeigneten Zugfahrzeug abgeholt und zurückgebracht werden. Erforderlich sind Zugfahrzeuge mit einer Anhängerkupplung mit Kugelkopf und einer zulässigen gebremsten Anhängelast von 850 Kilogramm.
      Auf Wunsch des Mieters liefert der DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. das GM gegen eine Aufwandsentschädigung aus und holt es nach der Veranstaltung wieder ab. Die Gebühr für den Hin- und Rücktransport beträgt 25,- EURO zuzüglich 0,40 EURO je gefahrenem Kilometer.

      3.4
      Das Geschirr ist vor und nach der Benutzung durch den Entleiher zu spülen.
      Für eine notwendige Reinigung nach Rückgabe des GM wird ggf. eine Gebühr in Höhe von 30,- EURO erhoben.



  5. Terminabsprachen
  6. Terminabsprachen über Abholung, Auslieferung und Rückgabe erfolgen unmittelbar durch den DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. mit dem im Vertrag angegebenen verantwortlichen Mieter. Deshalb bitte unbedingt auch Telefonnummer und ggf. einen zweiten Ansprechpartner angeben. Für die Abholung und Rückgabe des Geschirrmobils ist jeweils eine genaue Uhrzeit zu vereinbaren und einzuhalten, da die Entleihstelle nicht immer besetzt ist.



  7. Ausstattung



  8. Haftung
  9. Das gesamte Geschirr und das Besteck wird in 21 nummerierten Transportbehältern aufbewahrt. Das GM ist mit umweltfreundlichen Spülmitteln ausgestattet. Bitte verwenden Sie nur dieses Spülmittel. Nach Überprüfung auf Zustand und Vollständigkeit des GM nebst Ausstattung wird die hinterlegte Kaution freigegeben und abzüglich Mietgebühr und sonstiger Kosten (z.B. für beschädigte oder fehlende Teile) dem Mieter zurückerstattet.

    Im Einzelnen fallen für beschädigte oder fehlende Teile folgende Kosten für die Wiederbeschaffung an:

    Fehlen sonstige Teile oder Ausstattungsgegenstände des GM, hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Der Mieter stellt den DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. von etwaigen, durch ihn zu vertretende Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Geschirrmobils entstanden sind.

    Der Mieter verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen den DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. und - für den Fall der eigenen Inanspruchnahme - auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen das DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. oder dessen Mitarbeiter bzw. Beauftragte.

    Das GM ist vom DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. als Halter haftpflicht- und kaskoversichert. Der DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. sichert den ordnungsgemäßen Verkehrszustand des GM zu. Der Mieter hat sich vor Antritt der Fahrt von der Verkehrssicherheit des Anhängers zu überzeugen.

    Jeder entstandene Schaden am Geschirrmobil ist bei der Rückgabe anzugeben. Bei Verkehrsunfällen mit dem GM ist auf jeden Fall die Polizei zur Unfallaufnahme einzuschalten. Eine ausführliche Unfallschilderung ist dem DRK Ortsverein Kirchspiel Sülze e.V. unverzüglich zuzuleiten.



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